Umgemeindung
Die Zugehörigkeit zur Kirchengemeinde ist an den jeweiligen Wohnort gebunden. Das bedeutet auch, dass bei Umzug automatisch die Mitgliedschaft in eine andere Kirchengemeinde wechselt. Sollten Sie dennoch weiterhin gern zur Verbundkirchengemeinde Meimsheim-Botenheim gehören, weil Sie sich hier nach wie vor heimisch fühlen oder bei uns aktiv mitarbeiten, können Sie unkompliziert eine Umgemeindung beantragen. Dies ist jederzeit möglich, auch wenn Sie schon länger in einem anderen Ort als Meimsheim oder Botenheim wohnen. Wir bereiten das nötige Formular gerne für Sie vor.
Bei Fragen zur Umgemeindung wenden Sie sich bitte an das Pfarramt.

